Verlag OntoPrax Berlin

„Die russische Gefahr“

Im Schatten des Ukrainekrieges

Übersicht

1. Ein Gespenst geht um in Europa …
2. Der Kampf um die Ukraine: gestern und heute
3. Geopolitik versus Völkerrecht

Anmerkungen

„In ihrer ganzen riesenhaften Größe steht sie da,
die russische Gefahr.“
Richard Pohle (1916)1

1. Ein Gespenst geht um in Europa …

Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst der russischen Gefahr. Im Schatten des Krieges in der Ukraine breitet es sich gerüchteweise unaufhaltsam aus und will ganz Europa erobern. Kehrt es also wieder nach Europa zurück? Zuerst hat man es vor gut 200 Jahre im imperialen Frankreich des Napoleon Bonaparte geortet und es scheint seitdem in Europa auch für immer geblieben zu sein.

„Das Gespenst der russischen Gefahr liegt seit Napoleon I. über Europa (>in hundert Jahren wird Europa kosakisch sein<).“ „Derartige Stimmungen“ – schrieb der Schwede Rudolf Kjellén (der Erfinder des Begriffs Geopolitik) im Jahr 1914 – „begleiteten das Gerücht von einem organischen Plan und einer geheimen Tradition im Zarenhause, die 1812 (>buchstäblich< 1836) in Frankreich veröffentlicht und als >das Testament Peters des Großen< besprochen wurde. Hier finden wir ein vollständiges politisches Schema zur Unterwerfung des >abgelebten Europas< unter das Joch des >jungen und gesunden< Russlands. Die wissenschaftliche Kritik (Breslau 1879) hat jetzt dieses Aktenstück als eine reine Fälschung nachgewiesen, angefertigt zugunsten des russischen Feldzugs Napoleons I.“2

Auch Fälschungen können Geschichte machen. Heute würde man lieber statt von Fälschungen von Kriegspropaganda oder euphemistisch vom „Informationskrieg“ sprechen. Napoleon ließ eine Broschüre erstellen, „in der das vermeintliche Testament Peters des Großen veröffentlicht wurde, das seinen Nachfolgern die Eroberung Konstantinopels als vornehmste Aufgabe hinterleiß.“3 Anschließend missbrauchte er die Fälschung zwecks Legitimation und Rechtfertigung seines Eroberungsfeldzugs bzw. Angriffskrieges gegen Russland.

Nach dem Wiener Kongress 1814/15 ist es etwas still um „das Gespenst“ geworden, auch wenn es das ganze 19. Jahrhundert in Europa herumgeisterte. Denn es ist nicht unbemerkt geblieben. Und selbst Karl Marx hat darüber berichtet, wie er es „entdeckte“, als er sich mit Bezug auf „die türkische Frage“ über eine Äußerung der Londoner Tageszeitung „The Times“ am 31. Mai 1853 empörte: „Wie kam die arme >Times< dazu, an die >guten Absichten< Russlands gegenüber der Türkei und an seine >Antipathie< gegen jede Expansion zu glauben? Russlands gute Absichten gegenüber der Türkei! Schon Peter I. wollte auf den Trümmern der Türkei emporkommen.“

Auch der „große“ Karl Marx war offenbar nicht ganz frei von Ressentiments und Vorurteilen. Menschlich allzu menschlich!

Zu Kriegs- und Krisenzeiten wird es immer und immer wieder aus der Mottenkiste der Geschichte geholt und zwecks Kriegspropaganda reanimiert. So tauchte es „urplötzlich“ auch im Deutschen Kai-serreich inmitten des Ersten Weltkrieges auf und wurde – „blutrünstig“ wie es war – wiederentdeckt, begleitet von zahlreichen Berichten der „Augenzeugen“ meistens einer baltendeutschen Herkunft.

Unter dem Titel „Die russische Gefahr“ gab der Baltendeutsche und evangelische Theologe Paul Rohrbach (1869-1956) inmitten des Ersten Weltkrieges 1916/7 Beiträge heraus, in denen er zusammen mit seinen Gleichgesinnten (Richard Pohle, Axel Schmidt, Johannes Haller) dezidiert nicht nur eine antirussische und ukrainophile Politik predigte, sondern auch eine Zerstückelung des Russischen Reiches in einzelne selbständige Territorien befürwortete. Antirussentum und Ukrainophilie gingen hier Hand in Hand einher und die „Augenzeugen“ berichteten ausgiebig und „wahrheitsgemäß“ über „das Gespenst“, welches sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Gewässern der Ukraine geortet haben.

Bereits in seinem 1915 erschienen Werk „Russland und wir“ warnte Rohrbach vor der „russischen Gefahr“ und forderte vehement die Abspaltung der Ukraine vom Russischen Reich: „Die letzte und entscheidende Voraussetzung dafür, dass die russische Macht aufhört, eine zunehmende Gefahr für Deutschland und für die europäische Kultur zu bilden, ist die Lostrennung der Ukraine von dem Gesamtkörper des moskowitischen Russlands.“4 Zbigniew Brzezinski war also nicht der erste mit seiner Behauptung: Ohne die Ukraine könne Russland kein Imperium bleiben.

Ins gleiche Horn blies auch ein anderer Baltendeutsche, Prof. an der Universität Tübingen Johannes Haller (1865-1947), mit seinem Beitrag „Die russische Gefahr im deutschen Hause.“5 „Wer die Hallersche Schrift gelesen hat“ – meint Rohrbach im Vorwort – „wird wissen, auf welchen Zusammenhang es hier ankommt: die Bändigung der Revolution durch Entfesselung des Panrussismus.“6

Bereits in einem anderen Vorwort zum Beitrag „Russlands Ländergier“ von Richard Pohles (1869-1926) sinnierte Rohrbach unnachahmlich über den „russischen Willen zur Ausdehnung der Grenzen Russlands und zur Unterwerfung der Nachbarn.“ Erstaunlich sei „die Ungeheuerlichkeit und Konsequenz, mit der sich das russische Eroberungsprinzip in der russischen Geschichte bis heute ausgewirkt hat.“ Die Land- und Eroberungsgier gehe allerdings laut Rohrbach mit Russlands Unfähigkeit einher, „die unterworfenen, ihm ursprünglich fremden Gebiete innerlich mit seinem Volks- und Staatskörper zu vereinigen. Es ist immer nur imstande gewesen, erst zu erobern und dann die Eroberten zu vergewaltigen, nie aber sie organisch zu assimilieren. Darin zeigt sich die innere Schwäche der Russen“ (S. 4).

Mit Verweis auf das mehrbändige, in mehreren Sprachen übersetzte Werk „Die russische Armee und der japanische Krieg“ von Alexej N. Kuropatkin (Kriegsminister (1898-1905) und Oberbefehlshaber im russisch-japanischen Krieg) kommt Rohrbach zum Schluss, dass „kriegerische Eroberung … in der Geschichte des russischen Staates begründet (liege); auf diesem Wege sei Russland groß geworden, und darum sei auf ihm weiter fortzuschreiten“ (S. 6).

Die eingehende Analyse der Kuropatkinschen Schriften unternimmt sodann Richard Pohle selber in seinem eben erwähnten Beitrag „Russlands Lebensgier“, in dessen Zentrum „Kuropatkin als Vertreter des russischen Eroberungsgedankens“ (Erstes Kapitel) steht. Die Analyse ist umso bemerkenswerter, als sie sich eines nunmehr zur Tradition versteinerten Mythos von „der russischen Gefahr“ bedient und ihn lediglich reanimiert, statt etwas Originelleres anzubieten.

Woher kommt aber diese beinahe mystische Angst vor Russland? Ist es allein einem Säbelrasseln und Kriegsgeheul in Zeiten der Krise zu verdanken? Darauf hat Marx in dem bereits oben erwähnten Schriftstück indirekt eine aufschlussreiche Antwort gegeben. Es „kann unter allen Parteien unseres Landes und Europas keine Meinungsverschiedenheiten darüber geben, dass der allmählige Fortschritt … zu Zivilisation und unabhängiger Regierungsform im Interesse der ganzen Welt liegt“ und dass „diese Völkerschaften“ nicht „unter das Joch Russlands fallen und dessen gigantisches Herrschaftsgebiet noch vergrößern. Wir hegen in diesem Punkt die bestimmte Zuversicht, dass … dieses Streben nach Annexion und Gebietsvergrößerungen sich nur in seiner wahren Gestalt zu zeigen braucht, um allgemeine Antipathie und unüberwindliche Opposition zu erregen …“

Neben einer unfreien „Regierungsform“ ist es vor allem ein „gigantisches Herrschaftsgebiet“ bzw. die schiere Größe Russland dasjenige, was beängstigt wirkt und den Mythos von „der russischen Gefahr“ so „glaubwürdig“ macht. Und so könnte auch der Tübinger Professor Haller in seinem oben erwähnten Beitrag von Russland als einem „ungeheuren Raumbegriff“ (S. 8) sprechen und gleich im ersten Satz seiner Schrift entsetzt diagnostizieren: „Mit furchtbarer Übermacht nahte sich uns im August 1914 die russische Gefahr“ (S. 5).

2. Der Kampf um die Ukraine: gestern und heute

Kehrt man nun zum Beitrag „Russlands Ländergier“ zurück, so stellt man rasch fest, dass Richard Pohle den Mythos zu Zwecken der Kriegspropaganda missbraucht, zu deren Untermauerung er Kuropatkins „Denkschrift des Jahres 1900“ zugrunde legt. In der Denkschrift, die 1915 unter dem Titel

Russlands militärische Macht. Die Vorhersagen des Generaladjutanten A. N. Kuropatkin und die Kritik des Grafen S. J. Witte“ veröffentlicht wurde, enthülle sich – so Pohles Kommentar – „das Bild eines halbasiatischen Raubstaates, der in Jahrhunderten, um sich fressend und zerstörend, Schritt für Schritt in Europa vordringt. Und wie die Schleier der Vergangenheit gelüftet werden, so fällt auch vor unseren Augen der Zukunft Vorhang herab. In ihrer ganzen riesenhaften Größe steht sie da, die russische Gefahr“ (S. 14).

Dabei zählt Pohle drei Leitsätze auf, welche die Expansionspolitik des „halbasiatischen Raubstaates“ bestimmen:

(1) „Die Sicherheit der Grenzen neu eroberter Länder erfordert die Eroberung der nunmehr benachbarten Gebiete“ (S. 17).

(2) „Angriffskriege führen zu Eroberungen, Verteidigungskriege ergeben keinen Landzuwachs“ (S. 18).

(3) „Es ist mit allen zu Gebot stehenden Mitteln dahin zu wirken, dass die Fremdvölker russisches Wesen annehmen und völlig im Russentum aufgehen“ (S. 21).

Diese drei Leitsätze liegen nach Pohles Auffassung der russischen Raubzugspolitik zugrunde, wodurch die „Großmacht Osteuropas zum Weltreich“ (S. 21) wird. Welche Lehre zieht er aus der so verstandenen „russischen Gefahr“? Die Antwort lautet kurz und knapp: Russland müsse zerstückelt werden! „Polen, Finnland, Transkaukasien dürfen nicht mehr Ausfalltore Russlands sein. Erst wenn der Bär in seinem alten Lager, in der sarmatischen Tiefebene liegen wird, dann wird die russische Gefahr für Europa geschwunden sein“ (S. 38). In die Sprache des „Kalten Krieges“ übersetzt, würde man Pohles „Lehre“ die „Roll-Back“-Politik nennen. Auch zurzeit des „Kalten Krieges“ verschwand der Mythos von „der russischen Gefahr“ nicht. Er wurde lediglich durch das Schlagort „Die Russen kommen“ substituiert, wodurch sich Helmut Wolfgang Kahn (1922-2005) veranlasst fühlte, gegen diese Angstmacherei mit seinem 1969 erschienenen Werk unter dem bezeichnenden Titel „Die Russen kommen nicht“ trotzig zur Wehr zu setzen.7

Bis heute träumen manche US-amerikanischen Geopolitiker von der Zerschlagung Russlands. So berichtete der deutsche Soziologe Hans Jürgen Krysmanski (1935-2016) in seinem Artikel „I Still Wanted To Be A Generalist“8 über einen gewissen Walter Russel Mead (Mitarbeiter des World Policy Institute), den er 1993 kennenlernte und der vorhatte, „den Russen Sibirien abzukaufen.“ Nach seiner Sibirienreise zurückgekehrt, breitete er im GQ-Magazin die Idee aus, wonach „Sibirien in sieben neue US-Bundesstaaten“ aufgeteilt werden sollte. Die Idee ist dann schließlich irgendwann im Sande verlaufen.

„Aus naheliegenden militärischen und politischen Gründen“ – schrieb F. William Engdahl 2006 – „kann Washington nicht offen eingestehen, dass seit dem Fall der Sowjetunion im Jahr 1991 die Zerstückelung oder Zerschlagung Russlands und die effektive Kontrolle über dessen riesige Öl- und Gasvorkommen der >höchste Preis<, sein strategisches Ziel ist. Noch immer hat der russische Bär ein respekteinflößendes militärisches Potential, und noch hat er nukleare Zähne.“9

Das geostrategische Ziel der USA war im Grunde von Anfang an eine Domestizierung und nicht Liberalisierung und/oder Demokratisierung Russlands10 und es ist bis heute nicht aus der Welt. Bis heute träumen die US-Geostrategien von der Wiederholung des Jahres 1991 und dem anschließenden Zerfall der Russländischen Föderation, worauf Andrej Kortunov noch 2018 hingewiesen hat.11

Die NATO-Osterweiterung, die sog. „bunten Revolutionen“ (nicht zuletzt in der Ukraine 2004 und 2014), finanzielle Repressionen und zahlreiche Wirtschaftssanktionen usw. bilden eine umfassende US-amerikanische Geostrategie zur Destabilisierung und Domestizierung Russlands als geopolitischen Rivalen, in deren Zentrum eine geokulturelle, geo- und sicherheitspolitische sowie geoökonomische Einverleibung der Ukraine steht. Mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine am 24. Februar 2022 wurden der US-amerikanische Expansionismus und der Aufbau der NATO-Infrastruktur in der Ukraine abrupt gestoppt. Diese erneute dramatische Zeitenwende war keine Überraschung und längst absehbar.12

Die Ukraine war wie eh und je ein Zankapfel zwischen Russland und Europa, weil in ihr (vor allem in Ostgalizien) schon immer ethnisch gefärbte Narrative, nationale Identitäten und Bewegungen unterschiedlicher Art vorherrschten, die sich oft feindselig gegenüberstanden. „Bis zum Ersten Weltkrieg konkurrierten eine ukrainophile, eine russophile, eine polonophile und eine auf das Habsburgerreich begrenzte ruthenische Richtung um dieselbe Bevölkerung.“13

In diesem Kontext muss man auch Hallers Beitrag „Die russische Gefahr im deutschen Hause“ verstehen. In seiner Auseinandersetzung mit dem 1913 erschienenen Werk „Russland. Eine Einführung auf Grund seiner Geschichte von 1904-1913“ vom Osteuropahistoriker Otto Hoetzsch empört sich Haller darüber, dass Hoetzsch die Ukrainer „Kleinrussen“ (zu jener Zeit eine gängige Bezeichnung) nennt und meint anschließend: Dies sei ja „keine philologische Kleinigkeit“, sondern ein Politikum. „Bekanntlich behaupten die Russen, die Ukrainer seien nur eine Spielart des russischen Volkes und ihre Sprache nur eine russische Mundart; während die Führer der Ukrainer von jeher den Anspruch erhoben, ihr Volk als eigene Nation, ihre Sprache als selbständige Kultur- und Nationalsprache anerkannt zu sehen. Die Antworten der philologischen Fachleute auf diese Streitfrage lauten verschieden“ (S. 13 f.).

„Es kommt aber hier gar nicht auf den Entscheid philologischer Autoritäten, überhaupt nicht auf die Philologie an … Politische Fragen werden nicht nach der Grammatik entschieden, sondern durch den Willen und die Tat“ (S. 14).

Gerade zu prophetisch merkte Haller an: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gefahr unmittelbarer Losreißung in der Ukraine weniger groß ist als anderswo. Aber trotzdem ist im Hinblick auf die Zukunft die ukrainische Frage schon jetzt das große Zentralproblem der russischen Geschichte und wird es künftig erst recht sein“ (S. 15). Der Kampf um die Ukraine fing nicht – wie man sieht – erst mit der sog. „Ukraine-Krise“ im Jahr 2014 an. Er ist bereits mehr als 100 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund ist der Mythos von „der russischen Gefahr“ nichts weiter als ein Nebenschauplatz.

3. Geopolitik versus Völkerrecht

Der Krieg in der Ukraine hat mehr als nur zu geopolitischen Spannungen und zur Entfremdung zwischen Russland und dem Westen geführt. Er hat vielmehr einen spätestens seit dem Ausbruch der Ukrainekrise (2014) anbahnenden Bruch in den Beziehungen zwischen den beiden geopolitischen Rivalen endgültig vollzogen. Nach dem Zusammenbruch des Sowjetsystems ist dieser Krieg erneut eine dramatische Gezeitenwende. Hier geht es um mehr als nur um einen Schlussstrich unter die zahlreichen Versuche in den vergangenen dreißig Jahren, einen Modus Vivendi zwischen Russland und Europa bzw. den USA zu finden. Hier geht es um etwas ganz anderes, genauer um zweierlei:

(1) das Scheitern eines dreißig Jahre andauernden Versuchs, Russland der postimperialen Periode seiner Geschichte (1991-2021) als ein liberaler Rechts- und Verfassungsstaat aufzubauen und es in die vom Westen nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten politischen, ökonomischen und Sicherheitsstrukturen zu integrieren oder zusammen mit Russland eine neue gesamteuropäische Wirtschafts- und Sicherheitsordnung zu schaffen. Es findet vielmehr eine Rückkehr Russlands zu seiner imperialen Vergangenheit statt.

(2) das Scheitern der NATO-Expansionspolitik in der Ukraine, die mit dem Kriegsausbruch am 24. Februar 2022 ihr endgültiges Ende (?) gefunden hat.

Dieses doppelte Scheitern bedeutet allein schon deswegen eine dramatische Zäsur, weil es auf ein absehbares Ende sowohl der nach dem Ende des „Kalten Krieges“ aufgebauten US-Hegemonialordnung als auch der nunmehr seit dreißig Jahren andauernden postsowjetischen Geschichte Russlands hindeutet. Wohin die künftige Entwicklung gehen wird, bleibt zwar noch ungewiss. Gewiss ist aber immerhin die zu Ende gehende Geschichte der Beziehungen zwischen dem postsowjetischen Russland und dem hegemonialen Westen. Die Tatsache, dass das postsowjetische Russland kein integrierter Teil des gesamteuropäischen Raumes geworden ist, haben die EU-Europäer und insbesondere der US-Hegemon vor allem sich selbst zuzuschreiben, da sie sich u. a. auch infolge ihres Siegesrausches über den „gewonnenen“ Kalten Krieg geweigert haben, Russland als einen gleichberechtigten Partner zu akzeptieren und dementsprechend in die westlichen Macht- und Sicherheitsstrukturen zu integrieren.

Jetzt rächt sich dieses ebenso übermütige wie kurzsichtige geostrategische Denken; jetzt stehen wir am Rande einer globalen Konfrontation, die womöglich noch schlimmer als die Kuba- bzw. „Karibische Krise“ im Oktober 1962 sein wird.

Ungeachtet des Vertrages von 1997, der die Unabhängigkeit der Ukraine in den Grenzen der ehemaligen ukrainischen Sowjetrepublik bestätigte, wird sie heute von Russland immer noch als Kern des historischen Russlands und vom Westen als ein von Russland unabhängiger, souveräner Staat wahrgenommen. Diese zwei völkerrechtlich und geopolitisch unvereinbaren Positionen stehen sich unversöhnlich, ja feindselig gegenüber.

Seit ihrer staatlichen Unabhängigkeit ist die Ukraine ein völkerrechtlich anerkannter souveräner Staat und insofern auch „kein Russland“ (Leonid Kučma). Russland stellt die Ukraine als einen souveränen Staat auch nicht in Frage. Das Problem ist hier nicht völkerrechtlicher, sondern geo- und

sicherheitspolitischer Natur. Darum stellt sich aus russischer Sicht die Frage nach einer geo- und sicherheitspolitischen Verortung der Ukraine im von Großmächten umkämpften globalen Raum: Welche Art von Sicherheit braucht Russland? Was ist Russland – geopolitisch gesehen – ohne die Ukraine? Benötigt es die Ukraine überhaupt, um eine Großmacht zu bleiben bzw. ein Imperium zu werden, wie Zbigniew Brzezinski einst behauptete? Führt Russland deswegen den Krieg in der Ukraine?

In einem kleinen Aufsatz „Russland ohne die Ukraine: Transformation eines großen Narrativs“14 wirft Andrej Teslja 2018 am Schluss seiner Ausführungen die Frage nach der Bedeutung der Ukraine für Russland auf: „Ist die Ukraine notwendig oder gar unvermeidbar für die Selbstbeschreibung und das Selbstverständnis Russlands? Tesljas Antwort überrascht, ist aber aus seiner Sicht durchaus konsequent. Er spricht sich für das sog. „imperiale Narrativ gegen das russische nationale (имперский нарратив против русского национального)“ aus, wendet sich gegen die historiographischen Versuchungen der russischen Nationalisten (namentlich wird Sergej Sergejev mit seiner Abhandlung „Russische Nation“ (2016) erwähnt) und schlussfolgert: „Im Lichte der oben geschilderten, historischen Retrospektive setzt das Imperium an und für sich keine Ukraine als notwendiges Element voraus. Mehr noch: Die imperiale Konstruktion ist ihrem Wesen nach eine dynamische und hat im Grunde keine unersetzbaren territorialen und nationalen Elemente“. Bleibt Russland also im Gegensatz zu Beteuerungen eines Zbigniew Brzezinski doch ein Imperium auch ohne Ukraine?

Tesljas Überlegungen versuchen eine Art Brücke zwischen der imperialen Vergangenheit und der nationalstaatlich bzw. nationalistisch denkenden Gegenwart herzustellen, indem er sich in einer widersprüchlichen Argumentation verstrickt: Russland bleibt nach seiner Lesart einerseits auch ohne die Ukraine ein (allerdings neu zu denkendes) Imperium mit einem (neu erdachten) „universalen Einheitsprinzip“, andererseits betrachtet er Russland lediglich als Miterbe des Imperiums und stellt es ungewollt auf eine Stufe mit der Ukraine, die sich aber primär als ein Nationalstaat begreift.

Da aber die Ukraine nie den Anspruch erhob, ein Imperium sein zu wollen, und immer nur ein Nationalstaat werden wollte, unternimmt Teslja einen aussichtslosen Versuch, das Unvereinbare zu vereinbaren und Russland als Imperium im Zeitalter des russischen und des ukrainischen nationalstaatlichen und nationalistischen Denkens zu konstruieren, indem er das imperiale Universalprinzip der russischen Vergangenheit gegen den russischen Nationalismus der Gegenwart auszuspielen versucht. Diese symbiotische Verstrickung des russischen Geistes in einem geistes- und verfassungsgeschichtlich zwar erklärbaren, aber geopolitisch unauflösbaren Dilemma zwischen einem universalen bzw. übernationalen Einheitsprinzip der russischen imperialen Vergangenheit und einem nationalstaatlichen Denken der Gegenwart ist auch ein wesentlicher Grund für den Misserfolg und das Scheitern der russischen Ukrainepolitik.

Russland ist im Gegensatz zur Ukraine in erster Linie bestrebt, sich geo- und sicherheitspolitisch als eine eigenständige Großmacht zu behaupten, deren Aktivitäten sich um das „Große Eurasien“ zentrieren. Vor diesem Hintergrund ist es weder Europa noch Asien, sondern „einfach Russland“, stellte Dmitrij Trenin in seinem neuen Werk fest und meinte in Abwandlung des Spruchs von Leonid Kučma: Russland sei nicht die Ukraine15. Dem möchte man entgegnen: Die Ukraine ist weder Europa noch Asien, aber auch nicht einfach die Ukraine, sondern eher Halb-Russland und Halb-Europa.

Wie auch immer, es müssen andere Gründe vorliegen, warum Russland den Krieg in der Ukraine führt. Und sie liegen auch anderswo, als man gewöhnlich vermutet. Bereits 2005 bezeichnete Konrad Schuller (Polen- und Ukraine-Korrespondent der FAZ) die sogenannte Orange-Revolution mit Bewunderung als ein „Meisterstück“ des US-Demokratieexports mit nicht-militärischen Mitteln.16 Und eine leitende Aktivistin in Washington stellte mit Genugtuung fest: Dieses Instrument zur Entmachtung koste „weniger als eine Militärintervention“ und habe „größere Aussicht, demokratische Ergebnisse zu erzielen.“17

„In Diskussionsbeiträgen, die sich mit dem Umsturz in der Ukraine beschäftigen, benennt die Berliner Publizistin Sonja Margolina zwar durchaus die Tatsache, >dass die ukrainische Revolution . . . in das machtpolitische Kalkül Amerikas einbezogen war< und >das hinter der straff organisierten, disziplinierten und einflussreichen Mobilisierung der Juschenko-Fans aus der ganzen Ukraine die US-Regierung und amerikanische NGO’s wie die Soros-Stiftung standen<. Dennoch behauptet sie ersichtlich kontrafaktisch: >Das ukrainische Volk hat seinen politischen Willen souverän und ohne Anleitung durch die USA zum Ausdruck gebracht<.“18

Am 12. Mai 2004 erklärte Anders Aslund (Regionaldirektor der Carnegie-Stiftung) im US-Repräsentantenhaus u.a.: „Kein politisches Ereignis in Europa ist in diesem Jahr so wichtig wie die Präsidentenwahl in der Ukraine . . . Die USA können eine Menge tun, um diese Entscheidung zu beeinflussen.“ Des Weiteren erklärte der frühere schwedische Diplomat in Moskau, der zwischen 1994 und 1997 Wirtschaftsberater der Regierung in Kiew war, dass in dem exorbitant teuren Wahlkampf in der Ukraine folgendes auf dem Spiel steht: demokratische oder autoritäre Herrschaft; geopolitische Orientierung in Richtung Russlands oder in Richtung des Westens.“19 In der gleichen Anhörung betonte der Vertreter des US-Außenministeriums Steven Pifer das Interesse der US-Regierung das Land stärker in die europäischen und euro-atlantischen Institutionen einzubinden. Um wichtige außenpolitische Ziele zu erreichen, habe die USA laut Pifer die Ukraine seit ihrer Unabhängigkeit mit 3,3 Mrd. US-Dollar unterstützt (ebd., 1465).

Im April 2004 ratifizierte das Kiewer Parlament das Rahmenabkommen für eine Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland, der Ukraine und Kasachstan. Schon Wochen zuvor hatte die CIA vor der Gefahr einer stärkeren außenpolitischen Positionierung Russlands in der Region gewarnt, weil die Nationale Sicherheitsstrategie der USA darauf gerichtet war, das Aufkommen regionaler Rivalen zu verhindern, um das russische Wachstums- und Machtpotential in einem geopolitisch wichtigen Raum nicht aufkommen zu lassen, was u.a. auch die Expansion von US-Konzernen nicht zuletzt im Energiesektor behindern würde. Insofern waren die geostrategischen, geoökonomischen und monetären Interessen der USA mehrfach betroffen.20 Dies korrespondiert wiederum mit der im Oktober 2005 vorgestellten neuen Nationalen Geheimdienststrategie der USA, die neben traditionellen Aufgaben wie der Bekämpfung des Terrorismus auch die Ausbreitung der Demokratie mit eindeutiger Stoßrichtung auf den Umsturz unliebsamer Regime in für die USA geostrategisch bedeutsamen Machträumen umfasst.

Die USA torpedierten – wie man sieht – von Anfang an die engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden ehem. Sowjetrepubliken, wo es nur ging und ohne Rücksicht auf Verluste. Diese langfristige Geostrategie der amerikanischen Ukrainepolitik setzte sich bis zum heutigen Tage unvermindert fort. Als Mitautor des Artikels „Wie man sich gegen den Kreml durchsetzt: Verteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde“ erklärte der ehemalige US-Vizepräsident und der amtierende US-Präsident Joe Biden Ende Januar 2018 bei einer Veranstaltung des Council on Foreign Relations u.a., wie er den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko und den ehemaligen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk dazu zwang, den in den USA ungeliebten Generalstaatsanwalt Viktor Schokin zu feuern.

Die sogenannte Orange-Revolution von 2004, die aus der Sicht der USA und des Westens geostrategisch (noch) erfolglos geblieben ist, wurde nun mit Euromaidan 2013/2014 endgültig (?) von Erfolg gekrönt. Das Euromaidan-Ereignis (ob es ein „Staatsstreich“ oder eine „Revolution“ gewesen sein soll, sei dahingestellt) war wahrlich eine dramatische geostrategische Raumverschiebung zu Lasten der bis dahin seit Jahrhunderten dominierenden russischen Raummacht, weil eben die Ukraine den endgültigen Bruch mit Russland vollzogen hat, indem sie sich geostrategisch von ihm abgewandt und dem Westen zugewandt hat.

Das Euromaidan-Ereignis ist allerdings aus der Sicht der europäischen Verfassungsgeschichte keine Revolution zur Etablierung eines liberalen Rechts- und Verfassungsstaates gewesen, wie die Meinungsmacher im Westen uns weismachen möchten. Es ist vielmehr bis zum heutigen Tage das geblieben, was es seiner Natur nach von Anfang an war: die weitreichendste geostrategische Zäsur seit Jahrhunderten, welche die Einheit des ostslawischen Machtraumes zu Lasten Russlands und zu Gunsten der westlichen raumfremden Mächte sprengte. Diese als „demokratische Revolution“ verklärte geostrategische Niederlage Russlands kann man darum getrost und ohne Übertreibung als eine geopolitische Revolution historischen Ausmaßes charakterisieren. Dagegen erschien die Krim-Eingliederung in die Russländische Föderation lediglich als Trostpflaster, das die bittere geostrategische Niederlage Russlands nur kaschierte, aber nicht beseitigte.

Als die russische Führung 2014 verstand, dass sie in der Ukraine eine schwere geostrategische Niederlage erlitten hat, handelte sie nicht zuletzt aus der Erfahrung mit der NATO-Expansion gen Osten umgehend, um das entstandene geopolitische Vakuum nicht schon wieder seinem geopolitischen Rivalen zu überlassen. Die von Jeffrey Goldberg („The Obama Doctrine“, in: The Atlantic, April 2016) kolportierte Äußerung Obamas, der „Moskaus Verhalten in der Ukraine-Krise“ als „eine improvisierte Reaktion auf den bevorstehenden Ausbruch eines Klientelstaates aus dem Einflussbereich Russlands“ diagnostizierte, scheint vor diesem Hintergrund zwar plausibel, aber nur teilweise zutreffend zu sein. Zutreffender ist da schon Henry Kissingers Feststellung, Sicherheit habe für Russland „immer auch eine geopolitische Grundlage.“21 Was bedeutet aber diese sogenannte „geopolitische Grundlage“ genau?

Wenn HansHenning Schröder einerseits zu Recht feststellt, dass die russische Führung bis 2014 „defensiv agierte“ und sich „auf den eigenen Nachbarschaftsraum“ konzentrierte, andererseits aber die „Krise russischer Außenpolitik 2013-2014“ diagnostiziert, in deren Folge sich „die Putinsche Führung (entschied), in die Offensive zu gehen“, um die Krim gewaltsam zu „annektieren“, ohne „auf die Regeln der europäischen Sicherheitsordnung . . . Rücksicht“ zu nehmen,22 dann verkennt er die oberste Maxime der russischen Geopolitik. Die Krim-Eingliederung in die Russländische Föderation war – rein geostrategisch betrachtet – keine „Annexion“, sondern Prävention. Die geoökonomische Bedeutung des Schwarzmeer-Raumes hat Peter B. Struve für Russland bereits Anfang des 20. Jahrhunderts mit Nachdruck hervorgehoben und in jüngster Vergangenheit haben Ronald D. Asmus und Bruce P. Jackson dessen geopolitischen Stellenwert für den Westen erneut in Erinnerung gerufen.23 Und wenn Schröder (ebd., 19) im gleichen Atemzug dem russischen Außenminister Sergej Lavrov vorwirft, er lasse für Russland die international gültigen Normen, „wie sie z. B. in der UN-Charta festgeschrieben sind“, nicht mehr gelten, dann ist dieser Vorwurf zum einen in Anbetracht der westlichen Interventionspolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte wohlfeil und zum anderen verwechselt Schröder Geopolitik mit Völkerrecht.

Er befindet sich dabei durchaus in einer guten Gesellschaft, welche die Geopolitik als einen integralen Bestandteil des Völkerrechts missversteht und folgerichtig verwundert fragt: „Wie passen nun diese widersprüchlichen und verwirrenden Tendenzen des Völkerrechts zusammen: einerseits die Tendenz zur Konstitutionalisierung der internationalen Gemeinschaft auf der Grundlage der souveränen Gleichheit aller Staaten, andererseits die zweifache Durchbrechung des Gleichheitsprinzips zum einen zu Gunsten von Großmächten, zum anderen zu Lasten von Außenseiterstaaten?“24 Die beiden Tendenzen passen in der Tat nicht zusammen und sie haben auch keinen „inneren Zusammenhang“, weil sie eben parallel nebeneinander laufende, voneinander unabhängige normative Quellen haben und miteinander erst in Berührung kommen, wenn es darum geht, die geopolitischen Zielvorhaben völkerrechtlich zu legalisieren.

Die eventuelle Gefährdung der eigenen geopolitischen Existenz impliziert eine Tendenz, die zukünftige Entwicklungen vorwegnehmen zu müssen, d.h. die Tendenz zum präventiven Handeln. Und genau diese präventive Vorgehensweise auf der Krim 2014 wurde vom Westen nicht nur als „expansionistisch“, „revanchistisch“ und „aggressiv“ denunziert, sondern auch geostrategisch ebenso verkannt wie Putins Warnung im Dezember 2021ignoriert, Russlands sicherheitspolitische Interesse in der Ukraine ernst zu nehmen und mit der NATO-Expansion nicht zu übertreiben.

Wie die EU-Europäer die russische Reaktion auf die Ukrainekrise 2014 nicht voraussahen und daher die erfolgte Prävention im Nachhinein völlig falsch einschätzten, so verkannten sie auch Anfang 2022 völlig die Kriegsgefahr, die mit der Warnung der russischen Führung verbunden war. Die EU-Russlandpolitik hat im Gegensatz zur US-amerikanischen Geopolitik bis heute nichts gelernt und nichts verstanden. Statt die russische Außenpolitik adäquat (und das heißt: realpolitisch) zu analysieren, betrachtet sie diese wie eh und je allein durch die ideologische Brille und verkennt sie dadurch völlig. Acht Jahre nach dem Ausbruch der Ukrainekrise stellen wir eine fortgesetzte Fehleinschätzung des russischen außenpolitischen Denkens und Handelns vor allem seitens EU-Europäer fest. Der Krieg in Europa ist dafür Warnung und Beweis zugleich.

Bis heute setzt sich diese unheilvolle Fehleinschätzung der russischen Geo- und Sicherheitspolitik fort, die in Verbindung mit der westlichen Machtarroganz und geopolitischen Ignoranz auch zum Krieg in der Ukraine beigetragen hat. Weder das Streben nach ominösen Einflusssphären wie zurzeit des europäischen Imperialismus noch die Wiederherstellung des Russischen Imperiums ist das Hauptanliegen der russischen Geopolitik der Gegenwart, sondern allein das Bestreben Russlands als „Globaler Norden“ (мировой Север)25 geokulturell, geoökonomisch und sicherheitspolitisch zu überleben. Wer das nicht begreifen will, darf weiterhin den 200jährigen Mythos von „der russischen Gefahr“ kultivieren und den 100jährigen Kampf um die Ukraine ignorieren.

Anmerkungen

1. Pohle, R., Russlands Ländergier, in: Rohrbach, P. (Hrsg.), Die russische Gefahr. Beiträge und Urkunden zur Zeitgeschichte. Stuttgart 1916, 14.
2. Kjellén, R., Die Großmächte der Gegenwart. 5. Aufl. Berlin 1915, 174 f.
3. Schmidt, A., Das Endziel Russlands, in: Rohrbach (wie Anm. 1), 11-79 (14).
4. Rohrbach, P., Russland und wir. Stuttgart 1915, 55.
5. Haller, J., Die russische Gefahr im deutschen Hause, in: Rohrbach, P. (Hrsg.), Die russische Gefahr. Beiträge und Urkunden zur Zeitgeschichte. Stuttgart 1917, 5.
6. Rohrbach (wie Anm. 1), 3.
7. Kahn, H. W., Die Russen kommen nicht. Fehlleistungen unserer Sicherheitspolitik. München/Bern/Wien 1969.
8. Krysmanski, H. J., „I Still Wanted To Be A Generalist“. Ein Blick ins Innere des Council on Foreign Relations, in: Wissenschaft & Frieden 4 (2004).
9. Engdahl, F.W., Öl, wirtschaftliche Sicherheit und geopolitische Risiken von heute, 28.11.2006.
10. Näheres dazu Kubbig, B. W., Wolfowitz’ Welt verstehen. Entwicklung und Profil eines »demokratischen Realisten«. HSFK 7 (2004).
11. Кортунов, A., Чего ты хочешь Джoн? К чему приведёт противостояние России и США. Новая холодная война, Московский центр Карнеги, 26.04.2018.
12. Dazu Silnizki, M., Das friedlose Europa. Zum Scheitern der europäischen Sicherheitsordnung. 16. März 2022, www.ontopraxiologie.de.
13. Mick, Christoph, Die „Ukrainermacher“ und ihre Konkurrenten. Strategien der nationalen Vereinnahmung des Landes in Ostgalizien, in: Comparativ 15 (2005), H. 2, 60-76 (60 f.).
14. Тесля, А., Россия без Украины: трансформация большого нарратива, Россия в глобальной политике, 10.04.2018.
15. Тренин, Д., Новый Баланс Сил. Россия в поисках внешнеполитического равновесия. Альпина паблишер. Москва 2021; näheres dazu Silnizki, M., Neue Machtbalance. Stellungnahme zu einem Desiderat. 7. September 2021, www.ontopraxiologie.de; vgl. auch das ältere Buch von Trenin, Россия и Мир в XXI веке. Москва 2015.
16. Schuller, K., Der Westen und die Revolution in Osten, in: FAZ vom 21.09.2005.
17. Zitiert nach Huber, M., Demokratieexport nach Osteuropa: US-Strategien in der Ukraine, in: Blätter f. deutsche und internationale Politik, H.7 (2005), 1463-1472 (1463).
18. Zitiert nach Huber (wie Anm. 17), 1464.
19. Huber (wie Anm. 17), 1465.
20. Vgl. Huber (wie Anm. 17), 1466 f.
21. Henry Kissinger in einer Rede in Moskau (abgedruckt in: The National Interest, 4.2.2016). Zitiert nach Rudolf, P., Amerikanische Russland-Politik und europäische Sicherheitsordnung. SWP-Studie, September 2016, 1-28 (28).
22. Schröder, H-H., Großmacht und Geschichte, in: Russland-Analysen, Nr. 314, 22.04.2016, 16-20 (16 f.).
23. Струве, П. Б., «Великая Россия». Из размышлений о проблеме русского могущества, в: Русская мысль 1908, 143-157: «Основой русской внешней политики должно быть . . . экономическое господство России в бассейне Черного моря. Из такого господства само собой вытечет политическое и культурная преобладание России на всем так наэываемом Ближнем Востоке»; Asmus, R. D./Jackson B. P., Eine Strategie für den Schwarzmeer-Raum, in: Internationale Politik 6 (2004), 75-86.
24. Preuß, U. K., Souveränität – Zwischenbemerkungen zu einem Schlüsselbegriff des Politischen, in: Stein, T. u.a. (Hrsg.), Souveränität, Recht, Moral. Die Grundlagen politischer Gemeinschaft. Frankfurt/New York 2007, 313-335 (331).
25. Trenin, D., Новый Баланс Сил (wie Anm. 15), 41.

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