Verlag OntoPrax Berlin

Im Strudel von Kulturkampf und Glaubenskrieg

Zur Verschränkung von Geopolitik und Geomoral

Übersicht

1. „Quod licet Iovi, non licet bovi“
2. Glaubenskrieg als ein neuer „Kalte Krieg“?

Anmerkungen

„The absurdity of the West is the living reality of the East.“
(Edward A. Freeman)1

1. „Quod licet Iovi, non licet bovi“

Der Kreuzzug gegen den Sowjetkommunismus gehört mit dem Untergang des Sowjetimperiums längst der Vergangenheit an. Nun erleben wir mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine einen neuen Kreuzzug: den Kreuzzug gegen den „Putinismus“. Stehen wir heute womöglich vor einem neuen ideologischen Konflikt oder gar einem neuen Kulturkampf zwischen Russland und dem Westen? Oder wird die Geschichte der „europäischen Zivilisation“ lediglich neu aufpoliert und wir erleben die Wiederkehr des Immergleichen wie zu alten „glorreichen“ Zeiten des „europäischen Jahrhunderts“, als die Europäer die Kolonialreiche errichteten und die Welt beherrschten? Da billigten die europäischen Großmächte den Völkern Asiens und Afrikas nicht die gleichen Rechte und Privilegien zu, die sie sich gegenseitig wie selbstverständlich einräumten. Als gleichberechtigt behandelte das eurozentrische Weltsystem bis zu seinem Zusammenbruch infolge des Ersten Weltkrieges allein jene außereuropäischen Mächte, die sich gegen die Großmächte Europas zur Wehr zu setzen wussten und sich den Respekt mit Gewalt verschaffen konnten.

Charakteristisch für diese eurozentrische Weltordnung war die Einteilung der Welt in „eine rechtsfreie Zone ungehemmter Gewaltanwendung“2 und einen europäischen rechts- und vertragsförmigen Raum inner- und zwischenstaatlicher Beziehungen. Diese sich bereits seit dem 16. und 17. Jahrhundert vollziehende Aufteilung der Welt in eine kolonisierte rechtsfreie Gewaltzone und einen europäischen Kultur- und Rechtsraum, die durch eine „Zivilisationsgrenze“ zwischen der Neuen und der Alten Welt getrennt wurde, veranlasste Edmund Burke von einer zu seiner Zeit herrschenden „geographischen Moral“3 zu sprechen, die wir heute eher als Geomoral bezeichnen würden.

Nach dem Motto: Allein die „Herrenrasse“ ist befugt, die „Herrschaft über die Untertanenrassen“ (Lord Cromer) auszuüben, vollzog das Zeitalter des europäischen Imperialismus schließlich die Aufteilung der Welt in zivilisierte, halb- und nichtzivilisierte Staaten. Alles, was jenseits der „Zivilisationsgrenze“ bestand, gehörte dem rechtsfreien Raum ungehemmter Gewaltanwendung. Zwar erfolgte die Ausdehnung des europäischen Rechts auch auf die kolonialen Gebiete, es erstreckte sich aber nicht räumlich auf die gesamte Bevölkerung, sodass die Rechts- und rechtsfreien Gewaltverhältnisse nebeneinander existierten. Mit anderen Worten: Es herrschte eine duale Machtordnung vor, in der zwischen den rechtlich fundierten Machtbeziehungen und der rechtsfreien Gewaltordnung unterschieden wurde.

Nun ist das Zeitalter des „europäischen Jahrhunderts“ (Herbert Lüthy) zwar längst vorbei, dessen Geist wurde aber vom „amerikanischen Jahrhundert“ anstandslos übernommen und ist bis heute allgegenwärtig. An die Stelle der Unterscheidung zwischen zivilisierten, halb- und nichtzivilisierten Staaten trat allerdings im Zeitalter der US-amerikanischen Hegemonialordnung, die nach dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums entstanden ist, die sog. „zivilisatorische Differenz … zwischen liberalen Gesellschaften, >ordentlichen Mitgliedern einer vernünftigen Gemeinschaft wohlgeordneter Völker<, und >outlaw-Staaten<“ (Lothar Brock)4 oder in der Terminologie der amerikanischen Neocons formuliert: Die unzivilisierten „Rogue States“ benötigen Zwangsmaßnahmen seitens der liberalen Demokratien zur Durchsetzung der von ihnen festgelegten universalen Standards.

Nun wird offenbar seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine aus westlicher Sicht auch „Putins Russland“ zu den unzivilisierten „Rogue States“ hinzugezählt, sodass der „Putinismus“ nunmehr als jenseits der „Zivilisationsgrenze“ angesehen, ihm daraufhin ein Wirtschafts- und Informationskrieg erklärt und er folgerichtig mit allen Mitteln ungehemmter ökonomischer, medialer und hypermoralisierender Gewalt bekämpft und delegitimiert wird.

Nahm der Westen für sich das Recht in Anspruch, die rechtsfreien Räume zu schaffen, in denen er nach Belieben schalten und walten konnte und seine Macht mit ungebremster und ungehemmter militärischer Gewalt jahrzehntelang auszuüben und durchzusetzen wusste, so spricht er seinem geopolitischen Rivalen genau dieses Recht vehement ab. Was der Westen darf, darf Russland noch lange nicht: Quod licet Iovi, non licet bovi – Was „Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht“, soll heißen: Was die „westliche Zivilisation“ jenseits ihrer „Zivilisationsgrenze“ mit einer exzessiven „ungehemmten Gewaltanwendung“ in den vergangenen zwanzig Jahren praktizieren durfte, darf der russische „Barbar“ nicht und muss darum mit (fast) allen zur Verfügung stehenden Mitteln geächtet, verurteilt und zur Räson gebracht werden.

Die „westliche Zivilisation“ duldet keinen Widerspruch. In ihrer hypermoralischen Empörung über die russischen „Kriegsverbrecher“ hat sie dabei ihre eigenen sog. „humanitären Interventionen“ längst vergessen, mit denen der US-Hegemon und seine NATO-Bündnisgenossen zahlreiche Länder überfallen, gegen sie erbarmungslose Angriffskriege geführt, sie in Schutt und Asche gelegt und Millionen Opfer verursacht haben.

Allein im Irak wird die Opferzahl auf „etwa 2,4 Millionen Menschen“5 geschätzt. In Afghanistan „liegt die Zahl der seit 2001 auf beiden Seiten getöteten Afghanen bei etwa 875.000, minimal 640.000 und maximal 1,4 Millionen.“6 In Kombination mit Pakistan schätzt Nicolas J. S. Davies „bis Frühjahr 2018 die Zahl auf etwa 1,2 Millionen getöteter Afghanen und Pakistanis durch die US-Invasion in Afghanistan seit 2001“ (ebd., 142). Das ist womöglich erst der Anfang einer leidvollen Geschichte des 21. Jahrhunderts, welches das erbarmungslose 20. Jahrhundert noch in den Schatten stellen und in welchem der Westen weiterhin seine „prominente“ Rolle „im Gewaltgeschehen der Gegenwart“ (Lothar Brock) spielen wird.

Vergessen sind auch selbst die Mahnungen eines der einflussreichsten US-Geostrategen Zbigniew Brzezinski (1928-2017), dem einst nachgesagt wurde, er habe „eine Art Hobby …, Russland Schaden zuzufügen.“7 Im Gegensatz zu den Neocons, mit denen er in seinem letzten Werk „Strategic Vision“ (2011) endgültig brach, weil diese die US-Expansionspolitik in Interventionskriegen offen zur Schau stellten, warnte Brzezinski eindringlich vor einer exzessiven Gewaltanwendung der USA und sah die US-Hegemonie „als ein informelles Imperium an, das über Kooperationen und internationale Vereinbarungen seine Macht ausübte.“8

Plädierte Brzezinski für eine Aufrechterhaltung der US-Hegemonie wenigstens eine Generation lang, so beanspruchten die Neocons das gesamte 21. Jahrhundert als „neues amerikanisches Jahrhundert“ mit Berufung auf das Auserwähltsein der amerikanischen Nation. Eine solche Ausrichtung der US-Geopolitik setzt allerdings in Anbetracht der geoökonomischen Schwächung der USA eine rohe militärische Gewalt voraus. „Wir können nicht länger der globale Polizist sein“, mahnte Brzezinski. „Denn es wird uns in den Bankrott treiben, innenpolitisch soziale Wut entfachen und international zum Verlust unserer Legitimität führen.“9

Brzezinskis Mahnungen wurden bis zuletzt von der US-Führung und von den westlichen Bündnispartnern konsequent ignoriert. Vielmehr wurde die öffentliche Meinung auf die geopolitischen Rivalen gelenkt und stets und immer wieder mit Feinbildern oder Anschuldigungen und Beschuldigungen aller Art konfrontiert, wobei die eigenen als „humanitäre Interventionen“ verklärten Angriffskriege ohne Rücksicht auf Verluste weiter fortgesetzt und bis zum Abzug der US-Truppen aus Afghanistan im Sommer 2021 ohne Wenn und Aber gerechtfertigt wurden.

Haben wir nach alledem überhaupt noch das Recht, uns über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zu empören? Oder haben wir dieses Recht vor dem Hintergrund der eigenen völkerrechtswidrigen Angriffskriege längst verwirkt? Nun ja, Recht haben wir dazu nicht, wohl aber die Macht, Russland mittels finanzieller und ökonomischer Sanktionen schwere Schaden zuzufügen und darauf zu setzen, dass Putin womöglich von seinen eigenen Leuten gestürzt oder gar beseitigt wird. Ist diese Hoffnung überhaupt realistisch? Wohl kaum! Selbst wenn es dazu kommen sollte, bleibt das Grundproblem der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur ungelöst. Dass dieses Grundproblem nach wie vor in einem nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion entstandenen Mächteungleichgewicht in Europa besteht, wird von der EU-europäischen Machtelite entweder ganz ignoriert oder gar nicht richtig begriffen, was nicht zuletzt den mangelten Kenntnissen über die US-amerikanische Geopolitik und die Grundintentionen der russischen Außen- und Geopolitik geschuldet ist.

Jetzt rächt sich auch die verzerrte westliche Berichterstattung über Russland in den vergangenen zwei Jahrzehnten, welche die russische Außenpolitik mehr denunzierte als aufklärte oder die eigenen Kriegsverbrechen umso mehr verharmloste und als „Kollateralschaden“ moralisch rechtfertigte, je mehr sie diejenigen des geopolitischen Rivalen moralhypertrophisch verurteilte und hypermoralisch anprangerte. Hinzu kommt noch die fehlende Aufklärung der westlichen Öffentlichkeit über die geo- und sicherheitspolitischen Spannungen zwischen Russland und dem Westen bezogen auf die NATO-Osterweiterung und/oder seit 2014 schwellende und ungelöst gebliebene Ukraine-Krise.

Zum einen wurde die Öffentlichkeit über die Geschehnisse in der Ukraine im Vorfeld des Kriegsausbruchs entweder gar nicht informiert oder die Entwicklungen bewusst verzehrt dargestellt. Zum anderen beeinflussten nicht nur, aber auch die verzehrte Berichterstattung und Fehleinschätzung die Urteilsbildung und Urteilsfindung vor allem der europäischen Russlandexperten, die letztendlich zu außenpolitischen Fehlurteilen und geopolitischen Fehlentscheidungen mit verheerenden Folgen für die gesamteuropäische Sicherheit geführt haben.

„Der Mangel an Urteilskraft“ – lehrte uns Immanuel Kant in seiner „Kritik der reinen Vernunft“ – „ist eigentlich das, was man Dummheit nennt, und einem solchen Gebrechen ist gar nicht abzuhelfen.“ In der Geopolitik kann aber dieser „Mangel an Urteilskraft“ – wie man sieht – einen vermeidbaren Krieg auslösen, der mit nachträglicher moralischer Empörung und ökonomischen Sanktionen nicht ohne weiteres beendet werden kann. Hoffentlich werden wir in naher Zukunft klüger, um vorbeugend adäquater urteilen und handeln zu können. Dass setzt aber voraus, dass unsere Urteilskraft genauso den moralischen Ansprüchen gerecht wird, wie umgekehrt. Denn „Urteilskraft ohne Moral“ – wie der russische Historiker des 19. Jahrhunderts Vasilij O. Ključevskij in einer Sentenz zutreffend formulierte – „ist Dummheit, Moral ohne Urteilskraft ist Fanatismus“ (Мысль без морали – недомыслие, мораль без мысли – фанатизм). Sind wir heute moralisch und axiologisch derart fanatisiert, dass wir nicht mehr urteilsfähig sind?

Wenn unsereiner die Gräueltaten der anderen ächtet und sich moralisch darüber empört, zugleich aber die eigenen Gräueltaten unterschlägt, ignoriert oder gar verharmlost, so ist seine „Moral“ nicht nur menschenverachtend, sie legitimiert nicht nur die rechtsfreien Räume ungehemmter Gewaltexzesse der eigenen Seite, sondern verkennt auch eine unsichtbare Verschränkung von Geopolitik, Geomoral und Informationskrieg, die ihn dazu verleitet, die eigenen Schandtaten moralisch umso mehr auszublenden, je mehr die Gräueltaten der anderen hypermoralisch denunziert werden.

Die dazu gehörende „Moralhypertrophie“ (Arnold Gehlen)10 kann alles hinwegschwemmen und auflösen, was dem Triumpf über den moralisch delegitimierten und hypermoralisch destruierten geopolitischen Rivalen und der die eigenen Schandtaten ausblendenden „prachtvollen Geschichte“ über die auf „Humanität“, „Demokratie“ und „Menschenrechte“ gegründete „heile“ Welt des Westens entgegenstehen könnte.

2. Glaubenskrieg als ein neuer „Kalte Krieg“?

Nachdem die Verhandlungen zwischen Russland und den USA bzw. der NATO im Zeitraum vom 15. Dezember 2021 bis etwa Mitte Februar 2022 ergebnislos verlaufen sind, wird die von Russland in der Ukraine eingesetzte rohe Gewalt von den USA und der EU als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg – auf die militärischen Drohgebärden zähneknirschend verzichtend – gebrandmarkt, um dann den russischen Angriffskrieg mit harten, aber „friedlichen“ Finanz- und Wirtschaftssanktionen zu belegen. Wieso sind die USA und ihre NATO-Verbündeten überhaupt über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands so empört, wo sie doch selber, wie gesehen, oft und gern in den vergangenen zwanzig Jahren davon ausgiebig Gebrauch gemacht haben?

Die USA führten mit einer tatkräftigen Unterstützung der NATO-Bündnisgenossen seit gut dreiundzwanzig Jahren völkerrechtswidrige Angriffskriege, empören sich zugleich aber, ja sind geradezu entsetzt darüber, dass der geopolitische Rivale sich „anmaßt“, das Gleiche zu tun, um ebenfalls einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg vom Zaun zu brechen, ohne den Westen um Erlaubnis zu bitten.

Nun ja, was seit Jahren die Zeitungsspalten füllte und von allen Seiten kommentiert wurde: die zahlreichen Angriffskriege in untergegangenem Jugoslawien, Afghanistan und Irak u. a., ist heute vergessen und vergeben. Was nur vor wenigen Monaten die Aufmerksamkeit der ganzen Welt fesselte: der fluchtartige Rückzug der US-Truppen aus Afghanistan nach einem zwanzig Jahre andauernden erbarmungslosen Krieg, all das ist ebenfalls vergessen und längst aus dem Gedächtnis gestrichen, ja ausradiert und verbannt. Wir sind schnell bereit, die eigenen Sünden und Schandtaten vergessen zu machen, je mehr wir eine willkommene Gelegenheit finden, die Schandtaten und die Verbrechen der anderen anzuprangern, erst recht wenn wir ausgerüstet mit medialer Übermacht dazu auch in der Lage sind.

Wie lässt sich denn sonst – wenn nicht medial – verurteilen, was die anderen an Gräueltaten begehen, um gleichzeitig die eigenen im Verborgenen zu halten und immer wieder medial anzuprangern, was der geopolitische Rivale getan hat, um das eigene Tun zu verbergen?

Der Rückzug der Biden-Administration aus Afghanistan offenbart sich heute immer mehr und immer deutlicher als eine radikale geostrategische Zäsur und ein genialer geostrategischer Schachzug des alten Haudegens des „Kalten Krieges“ Joe Biden, der Putin ins ukrainische Messer laufen ließ. Zu Putins „Ehrenrettung“ muss man allerdings hinzufügen, Putin stünde geopolitisch mit dem Rücken zur Wand und Biden habe ihm aus russischer Sicht keine andere Wahl gelassen, als in die Ukraine einzumarschieren. Denn hätte er das nicht getan, so stünde er vor dem Scherbenhaufen seiner eigenen Außenpolitik der vergangenen zwanzig Jahre, zumal er so oder so vor einem unlösbaren Dilemma stand: Entweder die Ukraine an den Westen und d. h. an die NATO zumindest de facto – wenn nicht de jure – ganz zu verlieren und die Ukraine als das „Anti-Russland“-Modell der Angelsachsen (USA + Great Britain) endgültig verwirklicht zu sehen, was für den Großrussen Putin nicht nur ein Alptraum wäre, sondern auch die geo- und sicherheitsstrategische Lage Russlands dramatisch – nicht nur dem Westen, sondern auch China gegenüber – verschlechtert hätte. Oder nach dem Motto verfahren: Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende, soll heißen: Russland dreht mit seiner militärischen Intervention die Geschichte zurück und zerstört damit ein für alle Mal das im Verlauf von dreißig Jahren (seit dem Jahr 2014 sogar in beschleunigter Weise) aufgebaute Anti-Rissland-Modell der feindselig gewordenen Ukraine,11 zugleich nimmt es aber gezwungenermaßen die monetären, finanziellen und ökonomischen Sanktionen des Westens bewusst in Kauf.

Die russische Führung hat sich für die zweite Variante entschieden und es auf Sanktionen ankommen lassen. Die Geopolitik stand immer schon in der russischen Geschichte über allem und die Wirtschaft hatte das Nachsehen. Der sich seit langem anbahnende neue „Kalte Krieg“ ist mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine voll entbrannt.

Wurde der alte „Kalte Krieg“ ideologisch als Wettbewerb zwischen Kommunismus und Kapitalismus und geopolitisch als bipolare Rivalität zwischen zwei Supermächten um die Weltherrschaft geführt, so existiert heute ein solcher „Kalter Krieg“ nicht mehr. Sowohl der ideologische Klassenkampf der beiden antagonistischen Weltentwürfe als auch die Bipolarität der Weltordnung gehört unwiderruflich der Vergangenheit an.

Begreift man hingegen den „Kalten Krieg“ allein militär- bzw. sicherheitspolitisch dergestalt, dass dieser ein Krieg sei, weil die Diplomaten versagt haben, ihre Meinungsdifferenzen auf dem Verhandlungsweg zu regeln, und kalt, „weil sie weder fähig noch willens waren, sie mit Gewalt zu regeln,“12 so hat dieser so verstandene „Kalte Krieg“ im Grunde nie aufgehört zu existieren. Vielmehr schwankte er in den vergangenen dreißig Jahren immer wieder hin und her zwischen Spannung und Entspannung.

Begreift man schließlich den „Kalten Krieg“ im Sinne Stalins, so kommt man an die Gegenwart noch näher heran. In einem Gespräch mit Tito merkte Stalin an: „Dieser Krieg hat mit früheren Kriegen nichts gemein; wer ein Gebiet besetzt, errichtet dort sein eigenes soziales System, soweit wie seine Armee vorstoßen kann. Anders kann es gar nicht sein.“13 Mit anderen Worten: Wo die Rote Armee hinkam, brachte sie das Sowjetsystem mit. Die Sowjets handelten im Grunde in der gleichen Weise wie die Briten und US-Amerikaner: Die einen wie die anderen errichteten ein System, „das dem eigenen ähnlich war, und bedienten sich daher verschiedenen Menschen und verschiedenen Methoden.“14

Auf die geopolitische Rivalität der Gegenwart übertragen, dürfte das heißen: Die NATO-Expansion gen Osten würde automatisch (?) ein Wertsystem mit sich bringen und für Russland dadurch ein sicherheitspolitisches wie auch ein axiologisches Problem schaffen, wäre da nicht ein Haken. Hätte die Ukraine geistes-, rechts- und verfassungsgeschichtlich dem europäischen Kulturkreis angehört, wäre die westliche und NATO-Expansionsstrategie möglicherweise (?) aufgegangen. Das war aber eben nicht der Fall.

Wo die NATO hinkam, brachte sie zwar ihr eigenes Wertsystem mit sich; dieses löste aber im Falle der Ukraine nicht etwa einen axiologischen Transformationsprozess, sondern einen Kulturkampf innerhalb der Ukraine aus und verschärfte dadurch erst recht neben einer sicherheitspolitischen auch noch eine kulturelle und religiöse Konfrontation innerhalb des ukrainischen Vielvölkerstaates. Was dann seit 2014 passierte, war eine innerukrainische Tragödie: Die Ukraine befand sich unterschwellig stets in einer politischen und sozialen Krise und geriet dadurch immer mehr in eine kultur-, verfassungs- und geopolitische Sackgasse, von den dauerhaften Kriegshandlungen im Donbass und Lugansk ganz zu schweigen. Bereits in meinem Aufsatz „Kampf um die Ukraine“ vom 18. Oktober 2021 stellte ich ernüchternd fest: „Es ist keine Lösung in Sicht, es sei denn, es kommt entweder zum Krieg oder zur Auflösung der Ukraine, oder zu beidem.“15

Auf ukrainischem Boden wird heute eine geopolitische Rivalität zwischen Russland und dem Westen ausgetragen, in welcher Sicherheitspolitik mit Kulturkampf vermengt wird. Diese Konfrontation ist umso erbarmungsloser, je mehr sie in einen säkularisierten Glaubenskrieg ausartet. Nicht von ungefähr ist das Kriegsziel der russischen Führung nach ihren eigenen Beteuerungen neben der „Entmilitarisierung“ eine sog. „Entnazifizierung“ der Ukraine, wobei sich der Ausdruck „Entnazifizierung“ hier nicht auf das ukrainische Volk, sondern auf die ukrainische Führung und die herrschende Machtelite bezieht, die nach russischer Lesart die Ukraine „verraten“ und „verkauft“ haben. Nur in diesem Kontext können wir diesen für uns ziemlich irritierenden Sprachgebrauch verstehen.

Dieser Krieg ist umso dramatischer, tragischer und ja gefährlicher, je mehr er Geopolitik mit Geomoral bzw. Sicherheitspolitik mit Kulturkampf verschränkt und je weniger der Westen diese Komplexität des Konflikts begreift. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass die geopolitische Konfrontation zwischen Russland und dem Westen im nuklearen Zeitalter stattfindet, was die Lösung des Konflikts noch komplizierter macht. Denn die beiden Kontrahenten beanspruchten natürlich Recht und Gerechtigkeit für sich allein: Die eine Seite rechtfertigt ihre Expansion formalrechtlich mit der Wahlfreiheit bzw. Selbstbestimmung eines jeden souveränen Staates, die andere beruft sich auf die jahrhundertealte kulturelle Tradition und lehnt darüber hinaus sicherheitspolitisch jede Einmischung der raumfremden Mächte in die eigenen traditionell dominierten bzw. domestizierten Machträume kategorisch ab.

Dieser sicherheits- und machtpolitisch ausgetragene axiologische Zusammenprall war früher oder später unabwendbar und unvermeidbar, sodass der Konflikt zwischen Russland und dem Westen auf ukrainischem Boden vorprogrammiert war und letztendlich auch in Krieg mündete. Oder anders formuliert: Mit dem Krieg in der Ukraine ist der „Kalte Krieg“ zum Glaubenskrieg mutiert, regional >heiß< geworden, ohne dabei global >heiß< zu laufen. Ob diese Entwicklung das Ende der Fahnenstange bleiben wird? Zweifel sind immer dann angebracht, wenn es nicht nur geopolitisch um die Aufrechterhaltung der Hegemonie oder deren Sturz, sondern auch um einen Glaubenskrieg geht.

Russland zerstört momentan gewaltsam systematisch das geopolitische Spielzeug der Angelsachsen, das aus russischer Sicht die Sicherheit, kulturelle Identität und axiologische Souveränität der sog. „russischen Welt“ bedroht hat. Mag sein, dass Russland eine „Entmilitarisierung“ der Ukraine gelingen könnte. Ob auch die sog. „Entnazifizierung“ – richtiger wäre es zu sagen: eine kulturelle bzw. axiologische Rückabwicklung der Ukraine durch Russland – gelingen kann, ist mehr als zweifelhaft.

Anmerkungen

!. Zitiert nach Hans Rothfels, Grundsätzliches zum Problem der Nationalität, in: ders., Zeitgeschichtliche Betrachtungen. Vorträge und Aufsätze. 2. Aufl. Göttingen. 1959, 89-111 (98).
2. Diner, D., Imperialismus und Universalismus. Versuch einer Begriffsgeschichte, in: ders., Weltordnungen. Über Geschichte und Wirkung von Recht und Macht. Frankfurt 1993, 17-59 (24).
3. Zitiert nach Diner (wie Anm. 2), 25.
4. Brock, L., Universalismus, politische Heterogenität und ungleiche Entwicklung: Internationale Kontexte der Gewaltanwendung von Demokratien gegenüber Nichtdemokratien, in: Geis u. a. (Hrsg.), Schattenseiten des Demokratischen Friedens. Frankfurt/New York 2007, 45-68 (66 f).
5. Davies, Nicolas J. S., Die Blutspur der US-geführten Kriege seit 9/11: Afghanistan, Jemen, Libyen, Irak, Pakistan, Somalia, Syrien, in: Mies, U. (Hrsg.), Der tiefe Staat schlägt zu. Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet. 2. Aufl. Wien 2019, 131-152 (132).
6. Davies (wie Anm. 5), 141.
7. James K. Galbraith, Demokracy inaction, in: „Salon“, 30.11.2004. Zitiert nach Ritz, H., Warum der Westen Russland braucht. Die erstaunliche Wandlung des Zbigniew Brzezinski, in: Blätter f. dt. und intern. Politik 57 (2012), 89-97 (90).
8. Ritz (wie Anm. 7), 92.
9. Brzezinski, Z., Conversations, in: „PBS Newshour, 8.2.2012; zitiert nach Ritz (wie Anm. 7), 95.
10. Gehlen, A., Moralhypotrophie, in: ders., Moral und Hypermoral. Eine pluralistische Ethik. 3. Aufl. Wiesbaden 1973, 141-163.
11. Siehe das Buch „Die Ukraine ist nicht Russland“ vom ersten Präsidenten der Ukraine Leonid D. Kučma (1994-2005).
12. Aron, R., Die imperiale Republik. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die übrige Welt seit 1945. Zürich 1975, 60.
13. Zitiert nach Aron (wie Anm. 12), 62.
14. Aron (wie Anm. 12), 77 f.
15. Näheres dazu Silnizki, M., Kampf um die Ukraine. Im Würgegriff von Geopolitik und Tradition. 18. Oktober 2021, www.ontopraxiologie.de.

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